PRÜFUNGSAUSSCHUSS
München / Nürnberg
Leinen los für die Prüfung zum amtlichen Sportbootführerschein See und Binnen. Sie haben noch Fragen? Es gibt Unklarheiten? Sie brauchen schnell, kompetent und übersichtlich einen Rat? Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Sie haben noch weitere Fragen: Kein Problem, melden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail. Gemeinsam bringen wir Sie auf Kurs zu Ihrem Sportbootführerschein See und Binnen.
Die Prüfungsorte und Anschriften finden Sie auf unserer Kontaktseite -> Hier entlang!
Zur Prüfung bringen Sie bitte mit:
Wenden Sie sich für die Wiederholungsprüfung an Ihre Bootschule bzw. an Ihren Verein. Ihre Anmeldung zur Wiederholungsprüfung wird durch die Bootschule bzw. den Verein durchgeführt. Alternativ können Sie sich auch telefonisch direkt bei uns zu einer Wiederholungsprüfung anmelden.
Gegen eine Gebühr kann der alte Schein umgeschrieben werden. Die Umschreibung kann aber nur über den DMYV, nicht über uns, erfolgen. Das notwendige Formular hierzu finden Sie hier.
Sie müssen nur noch die spezifischen Fragen für den Binnen unter Motor beantworten. Von den Basisfragen und der Praxisprüfung sind Sie befreit.
In einer Kombiprüfung wird erst eine Führerscheinkarte ausgestellt, wenn alle Teile innerhalb der Kombi bestanden sind. Sollten Sie den SBF vor Ablauf der Jahresfrist brauchen, melden Sie sich bitte telefonisch im Büro. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Für die Wiederholungsprüfung wird keine Vorauszahlung erhoben.
Die Prüfung zum SBF im Geltungsbereich Binnen besteht aus zwei Teilprüfungen, dem theoretischen Teil mit dem Fragebogen und einer praktischen Prüfung auf dem Boot. Die praktische Prüfung zum SBF-Binnen kann entfallen, wenn die Bewerberin bzw. der Bewerber den Schein SBF im Geltungsbereich See vorweisen kann, d. h. wenn sie oder er diesen in Händen hat.
Bewerberinnen oder Bewerber, die den SBF in den Geltungsbereichen See und Binnen am gleichen Tag ablegen, bearbeiten den Theoriebogen SBF-Binnen, den Theoriebogen SBF-See und fahren die praktische Prüfung für SBF-See.
Fall 1 - Werden alle Teilprüfungen für SBF-See bestanden, wird der SBF-See-Schein ausgestellt. Nach Ausstellung des SBF-See-Scheines kann auch der SBF-Binnen-Schein, wenn die Theorie SBF-Binnen bestanden ist, ausgestellt werden, da der SBF-See-Schein für die praktische Prüfung zum SBF-Binnen anerkannt wird.
Fall 2 - Wird eine oder beide Teilprüfungen für SBF-See nicht bestanden, die Theorieprüfung zum SBF-Binnen jedoch bestanden, wird kein SBF-See-Schein und damit auch kein SBF-Binnen ausgestellt. Die Bewerberin oder der Bewerber kann nicht bestandene Prüfungsteile innerhalb eines Jahres wiederholen. Nachdem beide Prüfungsteile für den SBF-See bestanden wurden, wird der SBF-See-Schein und der SBF-Binnen-Schein ausgestellt.
Fall 3 - Wie bei Fall 2 wird der Theorieteil des SBF-Binnen bestanden, jedoch eine oder beide Teilprüfungen des SBF-See waren nicht ausreichend. Es besteht die Möglichkeit, für den SBF-Binnen die praktische Prüfung innerhalb eines Jahres auf dem Boot abzulegen, so dass unabhänig vom SBF-See der SBF-Binnen-Schein ausgestellt werden kann.
Bitte berücksichtigen Sie die Frist von einem Jahr, bei der nicht bestandene Prüfungsteile nachgeholt werden können. Nach Ablauf dieser Frist verfallen alle bestandenen Prüfungsteile und Sie müssen sich zu allen Prüfungen neu anmelden.
Umschreibungen oder Ersatzausfertigungen können nur direkt über den DMYV erledigt werden.
Hier finden Sie Formulare und Informationen zum weiteren Vorgehen.
Im Rahmen einer sog. Kombiprüfung können Sie auch beide Geltungsbereiche an einem Tag ablegen. Hierzu gehören für den Motorbereich die Praxis SBF-See, sowie die Theorie für SBF See und Binnen unter Motor.
Eine Ergänzung um den Segelteil ist ebenfalls möglich. Hierzu muss zusätzlich eine Segel-Praxisprüfung abgelegt und weitere spezifische Segelfragen beantwortet werden.
Wenden Sie sich für die Wiederholungsprüfung an Ihre Bootschule bzw. an Ihren Verein. Ihre Anmeldung zur Wiederholungsprüfung wird durch die Bootschule bzw. den Verein durchgeführt.
Wenn Sie sich nach Ablauf der Anmeldefrist abmelden, oder gar nicht zur Prüfung erscheinen, wird dies mit 25.- € berechnet.
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