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ANMELDUNG

Prüfung auswählen, Antrag downloaden & ausgefüllt zurücksenden

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen verschiedene Anträge abhängig vom Prüfungsort zur Verfügung stellen: Starnberger See, Ammersee, Forggensee, Prien und Seebruck fallen in den Bereich München – Nürnberg, Fürth und Beilngries fallen in den Bereich Nürnberg.

Wählen Sie bitte Ihren Prüfungsort korrekt aus. Vielen Dank!

Um die Prüfungsorte auf einen Blick zu sehen klicken Sie hier.

 
Die passende Bankverbindung finden Sie jeweils auf dem zugehörigen Download-PDF (gilt nur für SBF-See oder Binnen).
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Bitte auf dem Antrag nach dem Prüfungsort auch die Schule angeben bei der die Ausbildung erfolgt.
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Bitte geben Sie außerdem Ihre E-Mail Adresse an um eine reibungslose Anmeldung zu gewährleisten.
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SBF IM GELTUNGSBEREICH SEE

 
Antrag auf Zulassung zur Prüfung SBF im Bereich München
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Antrag auf Zulassung zur Prüfung SBF im Bereich Nürnberg
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Medizinischer Tauglichkeitsnachweis
(auf ein Blatt Vorder- und Rückseite ausdrucken!)
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SBF IM GELTUNGSBEREICH BINNEN

 
Antrag auf Zulassung zur Prüfung SBF im Bereich München
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Antrag auf Zulassung zur Prüfung SBF im Bereich Nürnberg
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Medizinischer Tauglichkeitsnachweis
(auf ein Blatt Vorder- und Rückseite ausdrucken!)
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FKN

 
Antrag auf Zulassung FKN im Bereich München
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Antrag auf Zulassung FKN im Bereich Nürnberg
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SBF IM GELTUNGSBEREICH SEE UND GELTUNGSBEREICH BINNEN AM GLEICHEN TAG

 
Antrag auf Zulassung zur Prüfung SBF im Bereich München
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Antrag auf Zulassung zur Prüfung SBF im Bereich Nürnberg
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Medizinischer Tauglichkeitsnachweis
(auf ein Blatt Vorder- und Rückseite ausdrucken!)
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FUNKZEUGNISSE UBI, SRC UND LRC

 
Antrag auf Zulassung UBI, SRC und LRC im Bereich München
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> DOWNLOAD SRC
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Antrag auf Zulassung UBI, SRC und LRC im Bereich Nürnberg
> DOWNLOAD UBI
> DOWNLOAD SRC
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Sprechfunktafel Seefunk
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SPORTKÜSTENSCHIFFERSCHEIN

 
Antrag auf Zulassung zur SKS-Prüfung im Bereich München
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Antrag auf Zulassung zur SKS-Prüfung im Bereich Nürnberg
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SO GEHT'S:

Je nach Prüfung gibt es wichtige Informationen zu beachten!

Wichtige Infos zur Anmeldung für die SBF-Prüfungen

Sie haben sich entschieden, einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung zum SBF im Geltungsbereich See zu stellen. Der Antrag mit den kompletten Unterlagen soll 14 Tage vor dem Termin bei uns – beim Prüfungsausschuss – eingehen.

Antrag downloaden und ausfüllen
Der Antrag beinhaltet:

  • Ihre persönlichen Daten
  • angestrebte Prüfungsteile an einem Tag
  • Prüfungsdatum und Prüfungsort
  • Name der Schule oder des Vereins, mit der Sie die Praktische Prüfung absolvieren (nach dem Ausdrucken bitte auf der Rückseite vermerken)
  • Erklärungen und Datenschutzeinverständniserklärung
  • Datum und Unterschrift des Antrags (bei unter 18-Jährigen ein gesetzlicher Vertreter)
  • Unterschrift im Datenfeld: mit schwarzem Stift, Rand nicht berühren
Antrag ausdrucken
Den Antrag drucken Sie bitte auf ein Blatt mit Vorder- und Rückseite. Achten Sie unbedingt darauf, dass in den Druckereinstellungen keine Skalierung des PDF-Formulars erfolgt, sondern dass die Einstellung „Tatsächliche Größe“ ausgewählt ist. Diese Einstellung ist wichtig, weil sonst die vorgeschriebene Größe des Bildfangrahmens (in den das Passbild kommt) sich verändert und ggfls. dadurch der Rahmen beim Scannen des Passbildes nicht erkannt wird.

Beigefügte Unterlagen
1. ein Passbild (35 x 45 mm, nicht älter als 12 Monate)
Bitte achten Sie auf die vorgegebene Größe des Bildes sowie auf die Qualität der Aufnahme.

2. ein ärztliches Zeugnis nach dem Muster der Anlage 3 (nicht älter als 12 Monate).
Wenn Sie das Formular aus dem Internet herunter laden, achten Sie bitte beim Ausdruck darauf, dass beide Seiten auf ein Blatt (Vorder- und Rückseite) gedruckt werden. Drucken Sie die Datei auf zwei Blättern aus, so müssen beide Blätter den Stempel und die Unterschrift des Arztes tragen. Das ärztliche Zeugnis kann durch einen SBF-Binnen ersetzt werden, wenn dieser durch Prüfung erworben wurde und nicht älter als 12 Monate ist.

3. Die Fotokopie eines gültigen amtlichen Kfz-Führerscheins, wenn spätestens bei der Prüfung der Kfz-Führerschein vorgelegt wird oder auf Verlangen ein Führungszeugnis nach den Vorschriften des Bundeszentralregistergesetztes bei Bewerbern über 18 Jahren. Bewerber über 18 Jahren, die keinen Kfz-Führerschein vorlegen können, ein BZRG (nicht älter als 6 Monate). Bei Bewerbern unter 18 Jahren wird der Antrag vom gesetzlichen Vertreter unterschrieben.

4. soweit erteilt, eine Fotokopie des amtlichen SBF im Geltungsbereich Binnen; am Prüfungstag im Original vorzulegen.

5. Ggf. eine ärztliche Bescheinigung einer Legasthenie oder zur Glaubhaftmachung nicht ausreichender Deutschkenntnisse geeignete Unterlagen, wie Atteste, ärztliche Bescheinigungen, Schulzeugnisse oder Gutachten

6. Die Anmeldegebühr der Prüfungsgebühr in Höhe von 50,- Euro als fristgerechte Überweisung (Eingang eine Woche vor der Prüfung), bar oder als Scheck. Die Restgebühr ist am Prüfungstag bar zu entrichten.

Der Eingang Ihrer Unterlagen wird von uns nicht bestätigt und es erfolgt keine weitere Einladung zur Prüfung.

Sie schicken die Unterlagen direkt an uns
Wenn Sie Ihre Unterlagen direkt an uns schicken, teilen Sie uns mit

  • wann und wo Sie Prüfung ablegen möchten und
  • bei welchem Verein oder welcher Schule Sie die praktische Prüfung absolvieren (auf die Rückseite des Antrages).
Sie werden durch den Verein oder die Schule angemeldet
Bitte kümmern Sie sich zügig um die Komplettierung Ihrer Unterlagen. Diese werden mit der Anmeldegebühr vom Verein oder der Schule eingesammelt und an uns weitergegeben. Bitte beachten Sie, dass die Schule oder der Verein die Unterlagen 14 Tage vor dem Prüfungstermin an uns weitergeleitet haben muss.

Wichtige Infos zur Anmeldung für die Funkzeugnisse UBI, SRC und LRC

In der Regel übernimmt Ihre Schule oder Verein die Anmeldung zur Prüfung. Die Schule oder der Verein Ihrer Wahl hält die Unterlagen für den Antrag auf Zulassung vor und stellt auch die Geräte für die Praktische Prüfung. Der Antrag mit den kompletten Unterlagen muss 14 Tage vor dem Termin beim Prüfungsausschuss eingehen.

Sollten Sie sich im Selbststudium ausbilden, teilen Sie uns mit, mit welchem Gerät Sie geübt haben. Wir sind gerne bereit, ein Gerät mitzubringen und Ihnen für die Prüfung zur Verfügung zu stellen. Bitte teilen Sie uns dies mit. Stellen Sie den Antrag entsprechend Ihrem Prüfungsort (Siehe Karte Kontakt – Blauer Bereich Büro J. Grees, grüner Bereich Büro Nürnberg Tremel)

Ihr Antrag auf Zulassung zur Prüfung
Bitte füllen Sie das Antragsformular sorgfältig aus. Der Antrag mit den kompletten Unterlagen muss lt. der Durchführungsrrichtlinie 14 Tage vor dem Termin bei uns – beim Prüfungsausschuss – eingehen.
Der Antrag beinhaltet:

  • Ihre persönlichen Daten
  • das Datum der Prüfung
  • Name der Schule oder des Vereins, mit der Sie die Praktische Prüfung absolvieren
Kennzeichnen Sie bitte die Art der Prüfung, die Sie wünschen.

Ihrem Antrag fügen Sie folgende Unterlagen bei:
  1. ein Passbild (38x45 mm, nicht älter als 6 Monate)
  2. Bitte achten Sie auf die vorgegebene Größe des Bildes sowie auf die Qualität der Aufnahme.
  3. Die Anmeldegebühr der Prüfungsgebühr in Höhe von 50,- Euro bar oder als Scheck. Die Restgebühr ist am Prüfungstag bar zu entrichten.
  4. bei LRC: Kopien bereits bestandener Befähigungsnachweise
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass zur Prüfung mit.

Der Eingang Ihrer Unterlagen wird von uns nicht bestätigt und es erfolgt keine weitere Einladung zur Prüfung.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird auf die in der Anlage 3 Abs. B der Schiffssicherheitsverordnung (SchSV) Nr. 1.1.6 bzw. in dem § 7 Abs. 2 Nr. 1 der Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung (BinSchSprFunkV) geregelte Zusendung einer Ablichtung des gültigen Personalausweises oder Reisepasses aktuell verzichtet. Entsprechende in Antragsformblättern zur Anmeldung zur Prüfung vorgedruckte Erklärungen ("Dem Antrag füge ich bei: Kopie meines gültigen Personalausweises...") sind gegenstandslos. Eine dennoch zugesandte Ausweiskopie wird dem Bewerber vor der Prüfung ausgehändigt.

Das Erfordernis, dass gemäß der Anlage 3 Abs. B Nr. 1.2.2 der SchSV bzw. gemäß der Anlage 4 Abs. 1 der BinSchSprFunkV der Bewerber sich vor der Prüfung mittels eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses auf Verlangen der Prüfungskommission am Prüfungsort legitimiert, bleibt davon unberührt.

Sie schicken die Unterlagen direkt an uns
Wenn Sie Ihre Unterlagen direkt an uns schicken, teilen Sie uns mit
  • wann und wo Sie Prüfung ablegen möchten und
  • mit welchem Verein oder welcher Schule Sie die praktische Prüfung absolvieren.
Sie werden durch den Verein oder die Schule angemeldet
Bitte kümmern Sie sich zügig um die Komplettierung Ihrer Unterlagen. Diese werden mit der Anmeldegebühr vom Verein oder der Schule eingesammelt und an uns weitergegeben. Bitte beachten Sie, dass die Schule oder der Verein die Unterlagen 14 Tage vor dem Prüfungstermin an uns weitergeleitet haben muss.

Wiederholungsprüfung
Die Wiederholung der nicht bestandenen theoretischen Prüfung oder einer nicht bestandenen Teilprüfung beim gleichen Prüfungsausschuss ist bei UBI frühestens nach zwei Wochen, bei SRC und LRC nach einer Woche möglich.

Ausstellung des SRC-Scheins
Die Theorie- und die Praktische Prüfung muss innerhalb von 6 Monaten bestanden werden, sonst gilt die Prüfung als nicht bestanden und der Befähigungsnachweis wird nicht ausgestellt.

Wichtige Infos zur Anmeldung für die Zulassung FKN

In der Regel übernimmt Ihre Schule oder Verein die Anmeldung zur Prüfung. Die Schule oder der Verein Ihrer Wahl hält den Antrag auf Zulassung vor. Diesem fügen Sie bei

  1. soweit erteilt, eine Fotokopie des amtlichen SBF-See
  2. eine Anmeldegebühr in Höhe von 10,- Euro in bar oder als Scheck. Die Restgebühr ist am Prüfungstag zu entrichten.
Der Antrag mit den kompletten Unterlagen muss 14 Tage vor dem Termin beim Prüfungsausschuss eingehen.

Bitte beachten Sie, dass die Schule oder der Verein die Unterlagen 14 Tage vor dem Prüfungstermin an uns weitergeleitet haben muss.

Sollten Sie sich im Selbststudium ausbilden, wenden Sie sich direkt an den Prüfungsausschuss.

Wichtige Infos zur Anmeldung für die Sportküstenschifferschein Prüfung

Sie möchten die Prüfung zum Sportküstenschiffersein ablegen. Ihrem Antrag auf Zulassung auf dem dafür vorgesehenen Formular müssen Sie mindestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin stellen.

Für die Praktische Prüfung wenden Sie sich bitte an den Auslandsausschuss des DMYV.

Wenn Sie an einer Theorieprüfung teilnehmen möchten, stellen Sie den Antrag entsprechend Ihrem Prüfungsort (Siehe Karte Startseite. Blauer Bereich Büro J. Grees, grüner Bereich Büro Nürnberg Tremel)

Zur Prüfung zugelassen werden Sie erst, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Besitz des Sportbootführerscheins-See gemäß §1 der Sportbootführerscheinverordnung-See
  • für die Antriebsart "Antriebsmaschine":
  • Nachweis von mindestens 300 Seemeilen auf Motoryachten in den Küstengewässern;
  • für die Antriebsart "Antriebsmaschine und unter Segel"
  • Nachweis von mindestens 300 Seemeilen auf Segelyachten mit Antriebsmaschine in den Küstengewässern
  • Seemeilen müssen vor der Zulassung zur praktischen Prüfung nachgewiesen werden.
  • Entrichung der jeweiligen Gebühren (Zulassungsgebühr, Prüfungsgebühr, Gebühr für die Wiederholung einer Prüfung) Bei Rücktritt von der Prüfung wird die Zulassungsgebühr nicht erstattet.
Ihr Antrag auf Zulassung zur Prüfung
Bitte füllen Sie das Antragsformular sorgfältig aus. Der Antrag mit den kompletten Unterlagen muss lt. der Durchführungsrrichtlinie 14 Tage vor dem Termin bei uns – beim Prüfungsausschuss – eingehen.
Der Antrag beinhaltet:
  • Ihre persönlichen Daten
  • das Datum der Prüfung
  • Name der Schule oder des Vereins, mit der Sie die Praktische Prüfung absolvieren
Kennzeichnen Sie bitte die Art der Prüfung, die Sie wünschen.

Ihrem Antrag fügen Sie folgende Unterlagen bei:

1. für die Zulassung zur Prüfung eine Kopie Ihres Sportbootführerscheins (gemäß §1 der Sportbootführerscheinverordnung)

2. für die Zulassung zur praktischen Prüfung unter Antriebsmaschine und unter Segel einen Nachweis über mindestens 300 sm auf Segelyachten (bzw. Motoryachten, wenn SKS nur unter Antriebsmaschine) im Küstenbereich

3. für die Ausstellung des SKS ein Lichtbild (38 x 45mm, nicht älter als ein halbes Jahr), Halbprofil ohne Kopfbedeckung. Bitte achten Sie auf die vorgegebene Größe des Bildes sowie auf die Qualität der Aufnahme.

Der Eingang Ihrer Unterlagen wird von uns nicht bestätigt und es erfolgt keine weitere Einladung zur Prüfung.

Sie schicken die Unterlagen direkt an uns
Wenn Sie Ihre Unterlagen direkt an uns schicken, teilen Sie uns mit
  • wann und wo Sie Prüfung ablegen möchten und
  • bei welchem Verein oder welcher Schule Sie die praktische Prüfung absolvieren.
Sie werden durch den Verein oder die Schule angemeldet
Bitte kümmern Sie sich zügig um die Komplettierung Ihrer Unterlagen. Diese werden mit der Anmeldegebühr vom Verein oder der Schule eingesammelt und an uns weitergegeben. Bitte beachten Sie, dass die Schule oder der Verein die Unterlagen 14 Tage vor dem Prüfungstermin an uns weitergeleitet haben muss.

Wiederholungsprüfung
Die Wiederholung der nicht bestandenen theoretischen Prüfung, einer nicht bestandenen Teilprüfung oder die Wiederholung der nicht bestandenen praktischen Prüfung findet nur auf Antrag des Bewerbers statt und ist frühestens nach vier Wochen möglich.

Ausstellung des SKS-Scheins
Die Theorie- und die Praktische Prüfung muss innerhalb von 24 Monaten bestanden werden, sonst gilt die Prüfung als nicht bestanden und der Sportküstenschifferschein wird nicht ausgestellt.

Jochen Grees
F.-J.-Remlinger-Str. 15
88486 Kirchberg

GESCHÄFTSSTELLE MÜNCHEN

Hausanschrift:
Jochen Grees
F.-J.-Remlinger-Str. 15
88486 Kirchberg

Postanschrift:

PA München/Nürnberg
Jochen Grees
Postfach 20
89279 Altenstadt

Tel. 0 73 54 / 93 79 36
Fax 0 73 54 / 93 79 32

E-Mail:
pa-muenchen@t-online.de

Bürozeiten:
Mo., Di., Do., Fr. 08.00 - 11.30 Uhr
Mi. 14.30 - 18.00 Uhr

GESCHÄFTSSTELLE NÜRNBERG

Postanschrift:
PA München/Nürnberg
Büro Tremel
Von-Kling-Weg 12
86669 Königsmoos

Tel. 0 84 33 / 92 97 491
Fax 0 84 33 / 92 03 81

E-Mail:
kontakt@pa-nuernberg.com

Bürozeiten:
Mo. - Do. 8.30 - 12.00 Uhr
Mo. 15.00 - 17.00 Uhr

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