Am 25.5.2018 trat die EU-Datenschutzgrundverordung (DSGVO) in Kraft. Für die reibungslose Bearbeitung Ihrer Prüfungszulassung ist für Sie wichtig, dass Sie

1. ausschließlich den aktuellen Antrag für die Zulassung zur Prüfung verwenden,

2. das Kreuz bei der Einwilligung setzen, damit Ihre angegebenenen Daten zu den genannten Zwecken genutzt, verarbeitet und beim Sportbootführerscheins zwecks Drucks an die Bundesdruckerei übermittelt werden und

3. nicht übersehen, den Antrag zu unterzeichnen.

Weitere Hinweise finden Sie hier.