Endlich, lange musste gewartet werden. Ab dem 14.04.2023 dürfen mit dem Sportbootführerschein Binnen, auch auf dem Rhein, Sportboote mit einer Länge bis weniger als 20 Meter Länge geführt werden.

Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt hat mit Beschluss vom 08.11.2022 durch § 11.01 Nr. 3 der Rheinschiffspersonalverordnung eine entsprechende Regelung geschaffen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat durch § 1 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung zur Einführung der Rheinschiffspersonalverordnung die Regelung in nationales Recht umgesetzt. Entsprechend wird § 1 Nr. 1 der Sportbootführerscheinverordnung aufgehoben. Außerdem wird § 5 Abs. 1 Nr. 1 aufgehoben. Folglich gilt die Führerscheinpflicht auch auf dem Rhein erst über 11,03 kw/15 PS (Verbrennungsmotor) bzw. 7,5 kw/10,2 PS (Elektromotor). Die Regelungen treten zum 14.04.2023 in Kraft.